Das am 15. Juli 2003 erlassene Ministerialdekret 388 legt die Richtlinien für das Management der betrieblichen Ersten Hilfe in Italien fest. Nach diesem Gesetz müssen sich die Unternehmen mit speziellen Erste-Hilfe-Kästen ausstatten, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer und der Art des Risikos am Arbeitsplatz richten. Es gibt zwei Arten von obligatorischen Kits: die in Anhang 1 und die in Anhang 2.
Die Erste-Hilfe-Kästen in Anhang 1 sind für Unternehmen mit drei oder mehr Arbeitnehmern der Gruppe A oder Gruppe B obligatorisch. Diese Kästen müssen enthalten:
Anhang 2-Kits hingegen sind für Unternehmen oder Produktionseinheiten mit weniger als drei Arbeitnehmern, die nicht unter Gruppe A fallen, obligatorisch. Diese Kits müssen enthalten:
Erste-Hilfe-Kästen, die den Anhängen 1 und 2 entsprechen, können Sie bei uns kaufen. Wir bieten eine Vielzahl von Behältern für die Kästen an, von starren Kunststoffboxen bis hin zu Kunststoff- und Metallschränken. Jedes Set kann grafisch angepasst werden, um den spezifischen Anforderungen Ihrer Kundenunternehmen gerecht zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
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