Neuer Termin mit Neuigkeiten aus dem PVS-Blog, in dem wir ein Gesetz der Europäischen Union besprechen , das die Pflicht zur Mitnahme von Erste-Hilfe-Kästen in Fahrzeugen bekannt gibt.
Es stimmt zwar, dass man nie zu vorsichtig sein kann und es gut wäre, einen Erste-Hilfe-Kasten (auch einen kleinen mit den grundlegenden Produkten für den Notverband und/oder die Sicherung einer plötzlichen Verletzung) im Auto oder in jedem Transportmittel, in dem man sich befindet, mitzuführen, aber ein Gesetz der Europäischen Union verpflichtet die Fahrer, sich mit einem Erste-Hilfe-Kasten auszustatten.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug oder einem Firmenfahrzeug durch Europa reisen oder fahren, lesen Sie diesen Artikel bitte sorgfältig!
Gemäß DIN 13167 und DIN 13164 ist die Mitnahme eines zugelassenen Erste-Hilfe-Kastens in Fahrrädern, Motorrädern und Autos in folgenden Ländern Pflicht: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien.
Für Nicht-EU-Länder muss das Kit in Länder wie Weißrussland, Moldawien, die Schweiz, die europäische Türkei und die Ukraine transportiert werden.
Und in Italien?
Für Privatfahrzeuge gibt es kein Gesetz, das das Mitführen eines Erste-Hilfe-Kastens vorschreibt. Aus den eingangs beschriebenen Gründen ist es jedoch immer ratsam, die notwendigen Produkte für die Selbstmedikation oder, warum nicht, für die Rettung eines Passanten auf der Straße mitzuführen.
Anders verhält es sich bei den Firmenfahrzeugen. Der Ministerialerlass 388 vom 15. Juli 2003 besagt nämlich, dass der Verbandskasten obligatorisch ist ‚in Unternehmen oder Produktionseinheiten, deren Arbeitnehmer ihre Tätigkeit an abgelegenen Orten ausüben, die sich vom Firmensitz oder der Produktionseinheit unterscheiden‘. In diesen Fällen ‚ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Verbandskasten zur Verfügung zu stellen‘, sowie ‚ein geeignetes Kommunikationsmittel, um mit dem Unternehmen in Verbindung zu treten, um das Notfallsystem des staatlichen Gesundheitsdienstes schnell zu aktivieren‘.
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