PVS-SPA - etilometro: obbligo nei locali nuovo codice della strada

Obligatorische Alkoholtester auf dem Betriebsgelände: die neue Straßenverkehrsordnung

Die mit der Reform der Straßenverkehrsordnung und den nachfolgenden Ergänzungen eingeführten Rechtsvorschriften (insbesondere das Gesetz Nr. 120/2010 und seine Durchführungserlasse, wie der Ministerialerlass vom 30. Juli 2012) führten die Verpflichtung für bestimmte öffentliche Einrichtungen ein, Kunden einen Alkoholtest anzubieten. Diese Maßnahme sollte die Prävention von Alkohol am Steuer fördern.

In welchen Orten ist sie obligatorisch?
Die Verpflichtung betrifft vor allem Lokale, die Alkohol ausschenken und über Mitternacht hinaus geöffnet bleiben. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel:

  • Diskotheken
  • Nachtclubs
  • Bars und Kneipen nach Mitternacht geöffnet
  • Restaurants, die den Ausschank von alkoholischen Getränken über die angegebenen Zeiten hinaus ausweiten

Grundsätzlich müssen alle Unterhaltungs- oder Gastronomiebetriebe, die nachts geöffnet sind und alkoholische Getränke verkaufen oder verabreichen, mindestens ein professionelles Atemalkoholmessgerät haben (oder alternativ zertifizierte Einweg-Atemalkoholmessgeräte den Kunden zur Verfügung stellen), damit die Gäste ihren Alkoholspiegel vor dem Fahren selbst überprüfen können.


Weitere Anforderungen Zusätzlich zur Verpflichtung, ein Gerät zur Messung des Blutalkoholgehalts bereitzustellen, müssen die Betreiber solcher Einrichtungen:

  • Anbringen von Hinweisschildern, die an die gesetzlichen Grenzwerte für den Blutalkoholgehalt erinnern (0,5 g/l für normale Fahrer, strengere Grenzwerte für Fahranfänger und Berufskraftfahrer usw.).
  • Machen Sie das Vorhandensein solcher Messgeräte sichtbar.


Sanktionen Die Nichteinhaltung der Vorschriften, d.h. das Fehlen von ordnungsgemäß funktionierenden Alkoholmessgeräten oder Hinweisschildern, kann zu Verwaltungssanktionen führen. Obwohl die Einzelheiten der Sanktionen variieren können, kann die Nichteinhaltung zu erheblichen Geldstrafen führen und in Fällen von Rückfälligkeit oder besonderer Schwere auch zu einer vorübergehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Straßenverkehrsordnung keine obligatorischen Alkoholtester für jedermann vorschreibt, sondern darauf abzielt, Nachtclubs und öffentliche Einrichtungen, die nach Mitternacht betrieben werden, an vorderster Front einzubeziehen und so eine Kultur des verantwortungsvollen Umgangs mit dem Alkoholkonsum zu fördern.

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