
Bei der Arbeit mit gefährlichen Chemikalien hat die Sicherheit der Mitarbeiter oberste Priorität. Notduschen und Sicherheitsaugenspülungen sind unverzichtbare Hilfsmittel, um Schäden bei versehentlichem Kontakt mit ätzenden, reizenden oder giftigen Substanzen zu verringern.
In Italien ist das Referenzgesetz das Gesetzesdekret. 81/2008das konsolidierte Gesetz zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Dieses Dekret besagt, dass der Arbeitgeber alle notwendigen kollektiven Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Arbeitnehmer ergreifen muss.
Notduschen und Augenspülungen werden dann obligatorisch, wenn:
Auf technischer Ebene ist die Referenznorm die UNI EN 15154, die europäische Norm, die die Anforderungen und Leistungen von Notfallspülvorrichtungen definiert.
Die Wahl des richtigen Geräts ist nicht zufällig und hängt von drei Hauptfaktoren ab:
In Frankreich sind die Richtlinien für Notduschen und Augenspülungen im Code du Travail (Artikel R4224-14 ff.) enthalten, der den Arbeitgeber verpflichtet, eine dem Risiko angemessene Erste Hilfe zu leisten. Regelmäßige monatliche Kontrollen und obligatorische Schulungen für Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen, werden empfohlen.
In Deutschland gibt es neben der EN 15154 auch Richtlinien der DGUV (Regeln 109-006), die Folgendes vorschreiben: maximaler Abstand von 10 Sekunden zur Gefahrenstelle, ununterbrochene Wasserversorgung für mindestens 15 Minuten und Beschilderung nach DIN 4844. Die Dokumentation der Wartung ist obligatorisch.
| Land | Referenzstandards | Wichtigste Anforderungen | Operative Hinweise |
|---|---|---|---|
| Italien | Gesetzesdekret 81/2008 + UNI EN 15154 | Verpflichtung zur Installation bei Vorhandensein eines chemischen Risikos; Auswahl der Geräte auf der Grundlage des DVR | Von RSPP und DVR festgelegte Auswahl. Empfohlene Kontrollen und Wartung. |
| Frankreich | Code du Travail (Art. R4224-14) + EN 15154 | Obligatorische Erste-Hilfe-Ausrüstung; monatliche periodische Überprüfung | Obligatorische Schulung für exponierte Arbeiter. Konforme Beschilderung. |
| Deutschland | DGUV Regel 109-006 + DIN 4844 | Entfernung ≤10 s von der Gefahr; kontinuierlicher Fluss ≥15 min | Dokumentierte Wartung und Funktionstests erforderlich. |
| USA / Kanada | ANSI/ISEA Z358.1-2014 | Aktivierung innerhalb von 1 s; Wassertemperatur 16-38 °C; definierte Mindestdurchflussmenge | Standard, der häufig zur Standardisierung von Verfahren in globalen Produktionsstätten verwendet wird. |
In den Vereinigten Staaten und Kanada gilt dieANSI/ISEA Z358.1 als Referenznorm, die die Aktivierungszeiten, die Wassertemperatur und die Mindestdurchflussmenge festlegt. Diese Norm wird auch von vielen multinationalen Unternehmen übernommen, um einheitliche Verfahren in den verschiedenen Anlagen zu gewährleisten.
Augenspülung ist kein optionales Extra: Sie ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmen, die chemischen Risiken ausgesetzt sind. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, RSPP und dem zuständigen Arzt ist unerlässlich, um die richtige Lösung zu finden.
Ein gut gemachter DVR sorgt nicht nur für die Einhaltung von Vorschriften, sondern schützt auch die Mitarbeiter und verkürzt die Reaktionszeiten im Notfall.